... Ein zwingender Grund für ein Schulversäumnis kann überdies auch der plötzliche Eintritt extremer Witterungsverhältnisse – wie zum Beispiel starker Schneefall, Eisglätte oder Sturm – sein. In diesem Fall gilt grundsätzlich: Die Eltern entscheiden morgens, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden selbst.
In jedem Fall muss aber die Schule informiert werden.
Da das Nichterscheinen in der Schule in derartigen Fällen entschuldigt ist, können Schülerinnen und Schülern hieraus auch keine negativen Konsequenzen entstehen. ...
Quelle: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (zum Schulausfall)